Legt ein Gericht ungeprüft bloße Behauptungen von Behörden seiner Entscheidung zu Grunde, verstößt dies gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG).
Dieses Grundrecht bietet nicht nur überhaupt den Zugang zu Gerichten, um behördliche Entscheidungen anfechten zu können. Vielmehr muss auch sichergestellt sein, dass das Gericht die behördliche Entscheidung auch wirksam kontrolliert und nicht alles hinnimmt, was die Behörde behauptet.