BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008, 1 BvR 2911/07

In dieser familienrechtlichen Verfassungsbeschwerde wurden zwei Leitsätze aufgestellt, die immer wieder eine Rolle spielen:

  • Auch eine Eilentscheidung des Familiengerichts kann isoliert angefochten werden, solange sie noch irgendeine Wirkung entfaltet.
  • Ein Familiengericht muss bei Einschränkungen des Sorgerechts stets mildere Mittel erwägen. Hierzu gehört grundsätzlich auch ein begleiteter Umgang statt eines Umgangsausschlusses.

Volltext der Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/01/rk20080123_1bvr291107.html

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