BVerfG, Beschluss vom 19.05.2023, 2 BvR 637/23

Auf einen Eilantrag von Rechtsanwalt Helmut Linck (Augsburg), unterstützt durch Rechtsanwalt Thomas Hummel, hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilbeschluss gegen eine mehrwöchige Totalbeobachtung in der Psychiatrie erlassen.

Die Beschuldigte in einem Strafverfahren sollte wegen mehrerer, noch nicht gerichtlich festgestellter Vergehen bis zu sechs Wochen in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht und dort von Sachverständigen beobachtet werden. Das Bundesverfassungsgericht sah hierin, wie von den Rechtsanwälten vorgetragen, einen möglichen Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Die endgültige Entscheidung obliegt nun dem Hauptverfahren, die Gefahr einer Inhaftierung ist aber vorerst abgewendet.

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