Diesem Urteil lag keine Verfassungsbeschwerde zugrunde, trotzdem ging es um Ansprüche unmittelbar aus Grundrechten. Deswegen haben wir die Entscheidung in diese Sammlung aufgenommen.

Aufgabe der Kammern ist es, die gemeinsamen Interessen der Unternehmen gegenüber dem Staat zu vertreten und sich bei der Politik Gehör zu verschaffen. Darüberhinausgehende, allgemeinpolitische Stellungnahmen sind dagegen ausdrücklich nicht Aufgabe dieser Kammern.
Trotzdem äußerten sich führende Vertreter der DIHK immer wieder zu allgemeinen politischen Fragen, laut Urteil unter anderem „zur Zusammenarbeit mit dem Iran, zur Ökostromumlage, zur Bundestagswahl, zu einer Großen Koalition, zur Diskussion über die Rolle des seinerzeitigen Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen, zu Einreisebeschränkungen der USA für muslimische Länder und zur Präsidentschaftswahl in Kenia“.
Dabei handelte es sich also um Fragen, die entweder für die deutsche Wirtschaft kaum eine Bedeutung haben oder zu der die Mitgliedsunternehmen unterschiedliche Ansichten oder auch ganz konträre Interessen haben.

Der Verfassungsbeschwerdeführer war Strafgefangener.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte zur EU-Wahl 2019 Plakate mit der Aufschrift „Widerstand – jetzt -“ bzw. „Stoppt die Invasion. Migration tötet!“ aufgehängt. Die Stadt Zittau in Sachsen ließ diese Plakate entfernen, da sie davon ausging, dass es sich dabei um strafbare Inhalte handeln würde.
Die Katholische Landjugendbewegung ist ein Verein, der zwar nicht organisatorischer Teil der katholischen Kirche, aber mit dieser verbunden ist. Im Rahmen der „Aktion Rumpelkammer“ sammelte der Verein Altkleider und Altpapier, um diese an Großabnehmer zu verkaufen und aus dem Erlös wohltätige Projekte zu finanzieren. Hiergegen klagte ein gewerblicher Sammler, der dadurch sein Geschäft gefährdet sah. Das Landgericht Düsseldorf untersagte der Landjugend diese Betätigung, da diese – insbesondere durch die Bewerbung im Gottesdienst („Kanzelwerbung“) – sittenwidrig sei und damit unlauteren Wettbewerb darstelle.